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Presserecht

Beiträge zum Thema Presserecht:

Einführung zum Presserecht:

Der Begriff „Presserecht“ stammt ursprünglich aus dem Bereich der gedruckten Presseerzeugnisse. Die damit verbundenen Fragen lassen sich jedoch ebenso in die Bereiche Rundfunk, Fernsehen oder auch der sogenannten „elektronischen Presse“ übertragen. Dementsprechend wird der Begriff Presserecht wesentlich weiter verstanden als das Recht der gedruckten Presse. Dies hängt nicht zuletzt damit zusammen, dass es nahezu kein Presseunternehmen mehr gibt, dass lediglich und ausschließlich Druckerzeugnisse herausbringt.

Das Presserecht ist dominiert von dem ewig währenden Kräftemessen zwischen öffentlichem Informationsinteresse und dem Schutz des Persönlichkeitsrecht bzw. der individuellen Intims- und der Privatsphäre.

Wo dabei das Informationsinteresse aufhört und die geschützte Sphäre des Privaten beginnt ist seit es Menschen gibt, die miteinander über andere Menschen reden eine Frage, die immer wieder aufs Neue gestellt wird. Sie dringt häufig erst dann ins öffentliche Bewusstsein, wenn es um Auseinandersetzungen zwischen Prominenten und den Medien geht. Doch auch die Privatsphäre jedes Einzelnen, ob prominent oder nicht, kann in Konflikt mit den Interessen der Medien geraten, wenn dieser in den Blickpunkt der Öffentlichkeit gerät.

Der juristische Spielraum zwischen Berichterstattungsinteresse und dem Schutz der Privatsphäre ist daher in jedem Fall anhand der individuellen Umstände neu zu betrachten und auch je nach Bundesland unterschiedlich ausgeprägt. Die Entscheidungstendenz hängt nicht selten von der Linie der jeweiligen Pressekammer des Bundeslandes ab, welche die Rechtsprechung oft über Jahre oder Jahrzehnte prägt. Dementsprechend geht es hier weniger um die Kenntnis der zu Grunde liegenden Gesetze – diese ist ohnehin Voraussetzung – sondern um Erfahrungen und Einblicke in die Arbeitsweise der jeweiligen Medien und der zuständigen Gerichte. Sie entscheiden oft darüber, was in der Öffentlichkeit diskutiert wird oder hinter einem schwarzen Balken verschwindet.

Die rechtlichen Instrumente des Rechtsschutzes sind daher sorgfältig danach auszuwählen, welche Wirkung mit ihnen erzielt werden soll:

Sie können auf vielfältige Weise durchgesetzt werden:

Wie es aussehen kann, wenn nicht sorgfältig gehandelt und das falsche juristische Werkzeug gewählt wird, zeigt dieses tragisch-komische Beispiel einer Gegendarstellung:

Beispiel einer ungünstigen Gegendarstellung

©RA Heller
www.ra-heller.eu