Medienrecht
Das Medienrecht ist tatsächlich ein von der Rechtswissenschaft eingeführter Sammelbegriff verschiedener Rechtsgebiete, die in den wirtschaftlichen Bereichen der Medienbranche Berührungspunkte haben. Mithin wird auch das Internet- und Multimediarecht unter dem Sammelbegriff des Medienrechts verortet. Allein dies zeigt bereits die begriffliche Weite dieser Kategorisierung. Die Auffassungen darüber, was man zum Medienrecht zählt gehen unter den Rechtswissenschaftlern auseinander. Inzwischen ist das Medienrecht aufgrund seiner spezifischen Struktur als eine eigenständige Rechtskategorie anerkannt. Weitestgehend versteht man darunter die medienrelevanten Bereiche der folgenden Rechtsgebiete:
- Verfassungs- und europarechtliche Grundlagen mit Medienrelevanz, insbesondere Meinungsfreiheit, Informationsfreiheit, Rundfunk- und Pressefreiheit, Kunstfreiheit (alle enthalten in Art. 5 GG)
- Medienregulierungsrecht durch: EU-Kommission, BVerfG, Bundesländer, Landesmedienanstalten, KEK (Konzentrationskontrolle), KEF (Finanzaufsicht), Kartellamt u.a.
- Presserecht (allgemeines Persönlichkeitsrecht, Kunsturhebergesetz, Äußerungs- und Bildrecht), Rundfunkrecht
- Internet- und Multimediarecht
- Urheberrecht
- Medienwirtschaftsrecht, insbesondere Marken- und Wettbewerbsrecht
- Datenschutzrecht
- Medienarbeits- und Medienstrafrecht
Die Liste ist gewiss nicht abschließend, so gibt es noch weitere Disziplinen, die man je nach Verständnis dem Medienrecht zuordnet: Medienzivilrecht, Medienvertragsrecht oder auch E-Commerce-Recht.
Da es viele Arten von Medien und immer neue regelungsbedürftige Konstellationen gibt, greift das Medienrecht, wie man an den vorstehenden Kategorien erkennt auf bestehende Rechtsgebiete zurück und wendet diese spezifisch an.
Hinter diesen abstrakten Begriffen stehen mitunter die vielleicht meistdiskutierten Fragen heutiger politischer und gesellschaftlicher Diskussionen. Wie:
Wem gehört das Internet? Wer darf daran wie teilhaben?
Wie weit darf man das Internet regulieren?
Wer darf eine Meinung verbreiten und wie weit geht diese Meinungsfreiheit?
Wie steht jedem ein Recht auf freien Zugang zu Informationen zu und wie wird dieser Zugang gewährleistet?
Welche öffentlichen Interessen rechtfertigen Einschränkungen des Informationszugangs?
Soll man geistiges Eigentum schützen oder frei zugänglich machen und wenn ja wie?
Diese und weitere Fragen machen dieses Rechtsgebiet so spannend und es gibt kaum jemanden, weder eine Person, noch eine Körperschaft, die sich einer Berührung mit diesen Fragen entziehen kann.
© RA Heller